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Unsere Leistungen...


Als Eigentümer(-gemeinschaft) werden Sie von uns persönlich betreut und erhalten direkte Ansprechpartner(innen) und deren Kontaktdaten.


WEG-Verwaltung


Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus dem Wohnungseigentumsgesetz als auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung und werden in einem zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter abzustimmenden Vertrag auf die aktuellen Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst.


Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:


allgemeine Verwaltung


kaufmännische Verwaltung


technische Verwaltung


SE-Verwaltung


Die komplette Betreuung des Mietverhältnisses bieten wir Ihnen im Rahmen eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages (SE-Verwaltungsvertrages) an.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Vertragsangebot zur Betreuung Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerbes.


Wesentliche Bestandteile eines solchen Vertrages sind hier beispielhaft aufgeführt, können jedoch individuell angepasst oder erweitert werden:


Mietverwaltung


Da es sich bei einer Mietverwaltung um die Betreuung einer Immobilie eines Eigentümers oder einer Gesellschaft (z.B. GbR) handelt, gehören hierzu sowohl Aufgaben der WEG- als auch der Sondereigentumsverwaltung.

Selbstverständlich werden die Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse des Eigentümers im Vertrag berücksichtigt.


Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:


Allgemeine Verwaltung



Kaufmännische Verwaltung



Technische Verwaltung



Vermietungen / Vermietungsservice


Auch die Wiedervermietung bei einem Mieterwechsel bieten wir den Eigentümern der von uns betreuten Objekte alternativ oder zusätzlich zur Beauftragung von Maklern an. Neben der Nutzung von Printmedien und Internet für die Inserate der Immobilien bringen wir auch Werbung direkt am Objekt an oder nutzen den vorhandenen Interessentenpool.

Die Suche und Auswahl eines geeigneten Mieters ist besonders wichtig, daher gehen wir mit großer Sorgfalt vor. Schließlich gilt es das Eigentum und damit den Wert der Immobilie zu erhalten. Entsprechende Nachweise und Unterlagen sowie Bonitäts- oder Wirtschaftsauskünfte über die Interessenten werden eingeholt und dem Eigentümer vorgelegt.

In Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgt die Erstellung und der Abschluss des Mietvertrages, selbstverständlich nach aktuellem Stand der Rechtsprechung.



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