Als Eigentümer(-gemeinschaft) werden Sie von uns persönlich betreut und erhalten direkte Ansprechpartner(innen) und deren Kontaktdaten.
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus dem Wohnungseigentumsgesetz als auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung und werden in einem zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter abzustimmenden Vertrag auf die aktuellen Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst. Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:
Organisieren und Durchführen der Eigentümerversammlungen
Vorbereitung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
Korrespondenz mit den Eigentümern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung, Bearbeiten von Beschwerden u. Verstößen gegen die Hausordnung
Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder sowie bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen
Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen, soweit erforderlich
Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder und Anlage der Instandhaltungsrücklage
Veranlassen von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
Vorbereiten, Beauftragen und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen (z.B. Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, Aufzugswartung usw.)
Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage
Die komplette Betreuung des Mietverhältnisses bieten wir Ihnen im Rahmen eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages (SE-Verwaltungsvertrages) an.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Vertragsangebot zur Betreuung Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerbes.
Wesentliche Bestandteile eines solchen Vertrages sind hier beispielhaft aufgeführt, können jedoch individuell angepasst oder erweitert werden:
Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern
Kontrolle der Mieteingänge unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich
Verbuchung der geleisteten Zahlungen, überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer
Mahnung fehlender Mieten
Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter
Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
Vorbereitung und Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wohnung/Gewerbeeinheit
Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen
Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen
Da es sich bei einer Mietverwaltung um die Betreuung einer Immobilie eines Eigentümers oder einer Gesellschaft (z.B. GbR) handelt, gehören hierzu sowohl Aufgaben der WEG- als auch der Sondereigentumsverwaltung.
Selbstverständlich werden die Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse des Eigentümers im Vertrag berücksichtigt.
Nachstehend sind wesentliche Aufgaben beispielhaft aufgeführt:
Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des Eigentümers
Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung, Bearbeiten von Beschwerden u. Verstößen gegen die Hausordnung
Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern
Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen
Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen
Kontrolle der Mieteingänge unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich
Verbuchung der geleisteten Zahlungen, überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer
Mahnung fehlender Mieten
gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter
Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
Erstellen der jährlichen Abrechnungen gegenüber dem Eigentümer
Veranlassen von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
Vorbereiten, Beauftragen und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen (z.B. Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, Aufzugswartung, Legionellenprüfung, usw.)
Regelmäßige Begehungen des Objektes
Auch die Wiedervermietung bei einem Mieterwechsel bieten wir den Eigentümern der von uns betreuten Objekte alternativ oder zusätzlich zur Beauftragung von Maklern an. Neben der Nutzung von Printmedien und Internet für die Inserate der Immobilien bringen wir auch Werbung direkt am Objekt an oder nutzen den vorhandenen Interessentenpool.
Die Suche und Auswahl eines geeigneten Mieters ist besonders wichtig, daher gehen wir mit großer Sorgfalt vor. Schließlich gilt es das Eigentum und damit den Wert der Immobilie zu erhalten. Entsprechende Nachweise und Unterlagen sowie Bonitäts- oder Wirtschaftsauskünfte über die Interessenten werden eingeholt und dem Eigentümer vorgelegt.
In Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgt die Erstellung und der Abschluss des Mietvertrages, selbstverständlich nach aktuellem Stand der Rechtsprechung.
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